Bis Mitte 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten – befreit sind lediglich Kleinstunternehmen. Bereits 2021 hat die Regierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) umzusetzen. Das Ziel ist klar: Inhalte auf Websites sollen strukturierter, leichter verständlich und für jede:n zugänglich gemacht werden, sodass im Web niemand mehr ausgeschlossen werden kann.
Damit Menschen mit Sehschwäche oder Sehbehinderung, Lernstörungen, kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch jüngere oder ältere Nutzer:innen zukünftig uneingeschränkten Zugriff auf Webinhalte haben, muss eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden. Neben Vorgaben zu Bedienbarkeit, Design, Struktur und Aufbau einer Website spielt auch die Integration der Leichten Sprache eine zentrale Rolle.
Doch was bedeutet Barrierefreiheit in Bezug auf SEO? Was sind die wichtigsten Punkte, die es umzusetzen gilt? Und: Welche Vorteile bringt es Unternehmen, ihre Website barrierefrei zu gestalten?
Barrierefreiheit im Web richtet sich nicht nur an eine spezifische Gruppe von Menschen – vielmehr müssen verschiedenste Personengruppen berücksichtigt werden, um allen einen uneingeschränkten Zugang zu Webinhalten zu ermöglichen. Die Umstellung auf eine barrierefreie Website ist mit Zeit und Kosten verbunden. Daher empfiehlt es sich, bereits beim Launch oder spätestens beim Relaunch einer Website die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Änderungen im Nachhinein vorzunehmen, bedeutet meist einen hohen Mehraufwand.
Da es sich im Allgemeinen um ein sehr komplexes Thema handelt, werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Website aufgeführt.
Damit Inhalte für Nutzer:innen mit Sehschwäche besser wahrnehmbar sind, spielt die Visualität bei der barrierefreien Websitegestaltung eine große Rolle. Darunter fallen drei wesentliche Punkte, die es zu beachten gilt.
Visuelle Inhalte wie Bilder oder Videos sind für blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung nur begrenzt oder überhaupt nicht zugänglich. Deshalb ist die Verlinkung von Alt-Texten oder Untertiteln essenziell. Dadurch können auch Screenreader, mit denen blinde Menschen im Web surfen, mediale Inhalte auslesen.
Damit Screenreader Inhalte problemlos erkennen können, ist eine korrekte Formatierung wichtig. Listen und Tabellen sollten daher nicht zur Anordnung von Designelementen verwendet werden, sondern ausschließlich für entsprechende Tabellen- und Listendaten. Wichtig dabei: Listen und nummerierte Aufzählungen immer als HTML-Elemente formatieren.
Nutzer:innen sollten sich auf einer Website schnell und einfach zurechtfinden. Voraussetzung dafür ist, dass jede Seite gleich aufgebaut und gut strukturiert ist. Zudem ist es für Menschen, die Screenreader benutzen, hilfreich, wenn zusammenhängende Themen und Textblöcke nicht durch visuelle Darstellungen oder Grafiken unterbrochen werden. Gleichzeitig spielen auch technische Aspekte eine Rolle, z. B. muss eine Website über verschiedene Steuergeräte wie etwa die Tastatur bedient werden können.
Abkürzungen oder Fachtermini können einen Text deutlich komplizierter machen, sodass viele Menschen Probleme haben, den Inhalt zu verstehen. Aus diesem Grund sind seit 2020 bereits alle Websites des Bundes dazu verpflichtet, in der Navigation der Startseite und auch auf vereinzelten Unterseiten den Reiter „Leichte Sprache“ zu integrieren. Auch Unternehmenswebsites sollen Inhalte zukünftig in Leichter Sprache anbieten.
Vergleicht man einen Screenreader mit einer Suchmaschine, lässt sich auf den ersten Blick eine große Gemeinsamkeit feststellen: Beide arbeiten textbasiert und sind somit darauf angewiesen, dass Inhalte logisch strukturiert und klar beschriftet sind. Doch Barrierefreiheit bringt noch weitere Vorteile für die Suchmaschinenoptimierung mit sich:
Auch wenn die Umsetzung einer barrierefreien Website erst bis 2025 erfolgen muss, lohnt sich die Umstellung für viele Unternehmen bereits jetzt – und das nicht nur, weil nach Ende der Frist Sanktionen drohen.
Zwar ist die barrierefreie Websitegestaltung an sich (noch) kein konkreter Rankingfaktor, allerdings tragen viele Maßnahmen der Barrierefreiheit auch zur Suchmaschinenoptimierung bei. Wer auf die Bedürfnisse von Nutzer:innen eingeht und bei seiner Website eine hohe Bedienfreundlichkeit gewährleistet, kann davon ausgehen, von Google positiv bewertet zu werden.
Optimierungen wie leichter verständliche Texte, Bildbeschreibungen, gehaltvolle Linktexte oder ein nachvollziehbares und gut durchdachtes Webdesign lohnen sich also gleich doppelt: Sie sorgen zum einen dafür, dass sich beim Surfen im Web niemand mehr ausgeschlossen fühlt, zum anderen können Websitebetreibende durch die höhere Nutzerfreundlichkeit ihr Google-Ranking verbessern. Einhergehen zudem ein niedrigerer Serviceaufwand, eine verbesserte Social Corporate Responsibility sowie eine höhere Reichweite und dadurch mehr potenzielle Kund:innen.
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