Leichte Sprache: Definition, Regeln und Beispiele für barrierefreie Kommunikation
3. März 2026
Lange Texte, komplizierte Wörter und verzwickte Schachtelsätze: Viele Menschen stoßen täglich auf sprachliche Barrieren. Dadurch bleiben ihnen wichtige Informationen verwehrt. Leichte Sprache bietet eine Lösung: Sie macht Inhalte für alle Menschen zugänglich, unabhängig von kognitiven Fähigkeiten, Sprachkenntnissen oder Bildungshintergrund. In diesem Ratgeber erfährst du, was Leichte Sprache ist, welche Regeln dafür gelten und was du beachten solltest, wenn du Leichte Sprache auf deiner Website umsetzen willst.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWas ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form der Alltagssprache und wird meist mit einfachen Bildern kombiniert. Das macht sie zu einer besonders verständlichen Form der deutschen Sprache. Sie folgt festen Regeln für Wortwahl, Satzbau und Textgestaltung, die das Lesen und Verstehen erheblich erleichtern. So werden komplexe Inhalte auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder eingeschränkter Lesekompetenz zugänglich. Am häufigsten kommt Leichte Sprache aktuell bei Behördentexten zum Einsatz.
Für wen ist Leichte Sprache gedacht?
Leichte Sprache richtet sich vorrangig an Personen mit Lernschwierigkeiten und sprachlichen und/oder geistigen Einschränkungen. Zudem profitieren in Deutschland Menschen mit:
- Leseschwierigkeiten (ca. 18 Mio. Personen),
- geringen Deutschkenntnissen (über 10 Mio. Personen),
- Demenz (ca. 1,6 Mio. Personen),
- Aphasie, einer Sprachstörung nach einem Schlaganfall (über 100.000 Personen),
- Seh- und Hörproblemen sowie
- Gehörlose (ca. 80.000 Personen).
Die Anzahl an Menschen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben wird oft unterschätzt. Dabei gibt es in Deutschland mindestens 6,2 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren, die „gering literalisiert“ sind[1]. Das bedeutet, dass sie höchstens in der Lage sind, einzelne Wörter und Sätze zu lesen, aber keine zusammenhängenden Texte verstehen. Das sind ganze 12,1 % der entsprechenden Gesamtbevölkerung. Über 50 % dieser Menschen haben Deutsch als Herkunftssprache, sind also in Deutschland aufgewachsen.
Hinzu kommen ca. 10,6 Millionen Personen mit einer Lese-Rechtschreibschwäche. Zusammen macht das über 18 Millionen Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben und von Leichter Sprache profitieren.
Zu beachten: Leichte Sprache schadet niemandem, aber sie hilft vielen. Selbst Menschen ohne Einschränkungen verstehen Texte in Leichter Sprache schneller und besser. Allerdings sollten Texte in Leichter Sprache als zusätzliche Option angeboten werden, da sich Menschen, die ein gutes Textverständnis haben, sonst nicht angesprochen fühlen könnten.
Seit wann und warum gibt es Leichte Sprache
Die Leichte Sprache wurde von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Sie soll die Inklusion, Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit dieser Personen fördern und die Barrierefreiheit verbessern. Entstanden ist sie 1974 aus der Selbstvertretungsbewegung „People First“ in den USA. Deren Ziele sind u. a. klare und verständliche Formulierungen bei Behördentexten.
In Europa wird das Thema Inklusion und Leichte Sprache seit 1988 von der Vereinigung „Inclusion Europe“ vorangetrieben. Gegründet von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen setzen sie sich länderübergreifend für deren Rechte und Einbeziehung in sämtlichen Lebensbereichen ein.
In Deutschland nahm das Thema Leichte Sprache in den 1990er Jahren Fahrt auf. Von 1997 bis 2001 gab es das Projekt „Wir vertreten uns selbst!“, um auch hierzulande die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten zu stärken. Daraus entstand 2001 der Verein „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e. V.“. Der Verein hat unter anderem zwei Wörterbücher für Leichte Sprache herausgebracht und setzt sich dafür ein, dass Leichte Sprache auch auf politischer Ebene Gehör findet.
Zudem ist „Mensch zuerst“ Gründungsmitglied vom „Netzwerk Leichte Sprache e. V.“. Dieser Verein wurde 2006 gegründet und hilft dabei, Leichte Sprache bekannter zu machen, Regeln für Leichte Sprache festzulegen und andere Menschen in Leichter Sprache zu schulen.

Leichte Sprache vs. Einfache Sprache: die Unterschiede
Leichte Sprache und Einfache Sprache werden oft verwechselt. Das könnte daran liegen, dass beide Varianten das Ziel haben, die Barrierefreiheit zu stärken und sich die Regeln teils ähneln. Geläufige Wörter und kurze Sätze sind essenziell und die Sätze sollten möglichst aktiv und ohne Konjunktiv formuliert werden.
Dennoch gibt es klare Unterschiede: Leichte Sprache richtet sich vorrangig an Menschen mit kognitiven Einschränkungen und folgt festen, strikten Regeln. Einfache Sprache ist flexibler und hat eine deutlich breitere Zielgruppe. Zudem ist sie näher an der Alltagssprache. Der wichtigste Unterschied: Texte in Leichter Sprache müssen immer von Menschen aus der Zielgruppe geprüft werden.
Zusammengefasst: Darin unterscheiden sich Leichte Sprache und Einfache Sprache
| Kriterium | Leichte Sprache | Einfache Sprache |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Menschen mit kognitiven Einschränkungen | breite Öffentlichkeit |
| Regelwerk | feste, verbindliche Regeln (z. B. DIN SPEC 33429) | flexible Leitlinien |
| Satzlänge | Hauptsätze aus max. 8 Wörtern; eine Aussage pro Satz | Haupt- und Nebensätze, aber kürzere Sätze als Standardsprache |
| Wortschatz | stark eingeschränkt, nur Grundwortschatz | reduziert, aber flexibler |
| Prüfung | Pflicht durch Zielgruppe | keine Pflicht |
| Bilder | unterstützende Bilder sind verpflichtend | optional |
| Layout | spezielle Formatierung (Schriftgröße und Art, Zeilenumbrüche) | normale Formatierung |
| Kommas | Nur in Ausnahmefällen | Kommas möglich |
| Anwendungsbereich | v. a. in offiziellen Dokumenten | z. B. in Broschüren & Anleitungen |
Die wichtigsten Regeln der Leichten Sprache
Regeln für Leichte Sprache wurden in Deutschland von drei unterschiedlichen Organisationen erarbeitet: vom „Netzwerk Leichte Sprache“, von der „Lebenshilfe“ und von „Capito“. Sie ähneln sich zwar, stimmen aber nicht in allen Punkten überein.
Seit Februar 2025 gibt es zudem mit der DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ erstmals einheitliche, standardisierte Regeln, die kostenlos heruntergeladen werden können. Wir beziehen uns hier im Text auf die Regeln vom „Netzwerk Leichte Sprache“, die gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt wurden.
Regeln für Wörter
- Benutze einfache, bekannte Wörter: zum Beispiel „Bus“ statt „Omnibus“.
- Vermeide Fremdwörter und Fachbegriffe: „Kurs“ statt „Workshop“.
- Verzichte auf Abkürzungen – schreibe „zum Beispiel“ statt „z. B.“.
- Verwende immer dasselbe Wort für dieselbe Sache.
- Trenne lange Wörter mit Bindestrich: z. B. „Bundes-Tag“.
Regeln für Sätze
- Schreibe kurze Hauptsätze (max. 8 Wörter).
- Beschränke dich auf eine Aussage pro Satz.
- Nutze aktive Formulierungen.
- Vermeide Verneinungen und den Konjunktiv.
Regeln für Texte
- Nutze Absätze zur Gliederung.
- Verzichte auf Blocksatz.
- Verwende eine große, gut lesbare Schrift (mindestens 14 Punkt).
- Achte auf einen Zeilenabstand von mindestens 1,5.
Regeln für die Gestaltung
- Beginne jeden Satz in einer neuen Zeile.
- Nutze Schriftgröße 14 und einen Zeilenabstand von 1,5.
- Bevorzuge Schriftarten wie Century Gothic, da sie das Schreib-a nutzen.
- Nutze Bilder und Symbole für ein besseres Textverständnis.
- Schreibe linksbündig und achte auf viel Weißraum.
- Achte auf eine klare Struktur mit Überschriften.
Die wichtigste Regel: Prüfung durch die Zielgruppe
Texte in Leichter Sprache müssen immer von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden. Nur wenn die Prüfer:innen den Inhalt vollständig verstehen, darf er als Text in Leichter Sprache bezeichnet werden.
Die wichtigsten Merkmale der Leichten Sprache auf einen Blick
- kurze, einfache Sätze mit nur einer Aussage pro Satz
- bekannte, alltägliche Wörter statt Fachbegriffe
- keine Fremdwörter, Abkürzungen oder Redewendungen
- große Schrift und übersichtliches Layout
- Bilder und Symbole zur Unterstützung des Textverständnisses
- Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe
Leichte Sprache: Beispiele aus der Praxis
Diese Beispiele für Leichte Sprache verdeutlichen, wie die Regeln in der Praxis funktionieren:
Beispiel 1: Behördlicher Text
Standardsprache:
Die Antragstellung erfolgt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Leichte Sprache:
Sie möchten einen Antrag stellen.
Dafür brauchen Sie bestimmte Unterlagen.
Bringen Sie die Unterlagen zum Amt.
Sie müssen das bis zu einem bestimmten Tag machen.
Fragen Sie beim Amt nach dem Tag.
Während in der Standardsprache sämtliche Informationen in einem einzigen Satz zusammengefasst sind, nutzt Leichte Sprache fünf einzelne, kurze Sätze, damit nur eine Information pro Satz enthalten ist. Alle Sätze sind direkt formuliert, komplizierte Begriffe wurden durch bekannte Wörter ersetzt und auch die Formatierung wurde angepasst.
Beispiel 2: Website-Navigation
Standardsprache:
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Leichte Sprache:
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Auch ein kurzer und vermeintlich einfacher Satz klingt in Leichter Sprache ganz anders. Statt komplexer Wörter wie „kontaktieren“ oder „Informationen“ beginnt der Satz in Leichter Sprache mit einer Frage, bevor die Kontaktmöglichkeiten konkret benannt werden.
Leichte Sprache auf Websites umsetzen
Leichte Sprache auf der Website ist für viele Organisationen und Unternehmen inzwischen Pflicht. Und egal, ob freiwillig oder verpflichtend: Leichte Sprache ist eine Chance, noch mehr Menschen mit gutem Content zu erreichen.
Wie gelingt die technische Umsetzung?
Für eine Leichte-Sprache-Website gibt es verschiedene Ansätze, die sich in ihrem Umfang und Einrichtungsaufwand unterscheiden. Am einfachsten umzusetzen ist eine einzelne Unterseite, beispielsweise in einem Unterverzeichnis wie „/leichte-sprache/“. Hierbei werden in der Regel nur die wichtigsten Inhalte der Website zusammengefasst.
Am nutzungsfreundlichsten ist eine parallele Seitenstruktur. Das bedeutet, dass du nicht nur eine einzige Unterseite mit Leichter Sprache erstellst, sondern dass du deine gesamte Website-Struktur spiegelst – nur eben in Leichter Sprache.
Vorteile einer parallelen Seitenstruktur:
- Bessere Navigation: Nutzende können sich genauso durch die Website bewegen wie auf der Hauptseite.
- Eigenes Template: Du kannst ein komplett optimiertes Design für Leichte Sprache verwenden (größere Schrift, andere Zeilenabstände, vereinfachte Navigation).
- Vollständige Information: Alle wichtigen Inhalte sind verfügbar, nicht nur eine Zusammenfassung.
Für besonders komplexe Inhalte wie Geschäftsberichte, rechtliche Dokumente oder technische Anleitungen ist es hilfreich, eine strukturierte HTML-Alternative mit Navigationshilfen, Glossar und schrittweiser Informationsvermittlung zu erstellen. Mehr Informationen dazu, wie du deine Website für Menschen mit Behinderung optimierst, findest du in unserem Blogbeitrag zum Thema Content User Experience.
Best Practices für Leichte Sprache im Web
- gut sichtbarer Link zur Leichte-Sprache-Version auf der Startseite
- konsistente Navigation auch in der Leichte-Sprache-Version
- responsives Design, um die Lesbarkeit auf mobilen Geräten sicherzustellen
- große Schrift und ausreichend Kontrast
- Alt-Texte für Bilder in Leichter Sprache
Ein gutes Beispiel für Barrierefreiheit im Web ist die Website von „Arbeit & Gesundheit“. Dabei handelt es sich um ein Angebot einiger Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf der Website gibt es nicht nur zahlreiche Beiträge in Leichter Sprache, sondern auch die Möglichkeit, den Kontrast und die Schriftgröße anzupassen oder Gebärdensprache auszuwählen.
Rechtliche Grundlagen der Leichten Sprache
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Leichte Sprache haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Was einst eine freiwillige Maßnahme zur besseren Verständlichkeit war, ist heute in verschiedenen Gesetzen verankert. Dazu zählen das BGG, die BITV 2.0 sowie das BFSG, auf die wir hier genauer eingehen.
Internationaler Rahmen durch die UN-Behindertenrechtskonvention
Die rechtliche Grundlage für Leichte Sprache bildet die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009, die Deutschland ratifiziert hat. Artikel 21 der Konvention gewährleistet Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen. Das umfasst auch die Nutzung von Leichter Sprache, um diesen Personen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Nationale Umsetzung für den öffentlichen Sektor
Deutschland hat Leichte Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. Das BGG wird regelmäßig angepasst und verpflichtet Behörden seit 2021 dazu, auf Verlangen wesentliche Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen, unabhängig davon, ob es sich um Bescheide und sonstige gedruckte Materialien oder die jeweilige Website handelt.
Die BITV 2.0 (kurz für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) konkretisiert diese Anforderungen für digitale Medien: Öffentliche Stellen des Bundes (Behörden sowie Organisationen, die zum Großteil staatlich finanziert sind) müssen auf ihren Websites Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Website sowie Hinweise zur Navigation sowohl in Deutscher Gebärdensprache als auch in Leichter Sprache anbieten. Allerdings reicht eine URL pro Webauftritt aus, um die Anforderungen zu erfüllen. Das hat zur Folge, dass die meisten Angebote in Leichter Sprache nur einen Bruchteil der Website barrierefrei zugänglich machen.
Ausweitung auf private Unternehmen durch das BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten ist, erweitert die Barrierefreiheitspflichten erstmals auf private Wirtschaftsakteure. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, zentrale Informationen wie Produktbeschreibungen, Sicherheitshinweise oder Anleitungen klar und verständlich zu vermitteln. Weder Einfache noch Leichte Sprache werden im Gesetz explizit erwähnt. Dennoch sind beides gute Möglichkeiten, um die Anforderungen zu erfüllen.
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und bestimmte Produkte für Privatpersonen anbieten, also beispielsweise Online-Shops, Buchungsplattformen, Banken und Versicherungen sowie Anbieter von öffentlichem Nahverkehr oder digitalen Endgeräten wie Smartphones und Laptops. Ausgenommen sind lediglich einige Kleinstunternehmen und reine B2B-Firmen. Ob dein Unternehmen betroffen ist, kannst du unter https://bfsg-gesetz.de/check/ prüfen. Wenn ja, solltest du dich unbedingt an die Vorgaben halten, da sonst Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen.
Fazit: Leichte Sprache als Chance und Ausdruck deiner gesellschaftlichen Verantwortung
In einer Gesellschaft, die von Vielfalt lebt, wird Leichte Sprache vom „Nice-to-have“ zum „Must-have“. Wer Leichte Sprache implementiert, positioniert sich als inklusiver Arbeitgeber und verantwortungsvoller Akteur. Aber er gewinnt auch echte Wettbewerbsvorteile. Denn Leichte Sprache ist weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist eine strategische Chance für Unternehmen und Organisationen: Mit Millionen Menschen in Deutschland, die von verständlicherer Kommunikation profitieren, eröffnet Leichte Sprache den Zugang zu einer bisher oft übersehenen Zielgruppe. Die Investition in barrierefreie Kommunikation zahlt sich durch erweiterte Reichweite, bessere Verständlichkeit und gestärkte Markenwahrnehmung aus.
[1]LEO-Studie 2018, https://leo.blogs.uni-hamburg.de/leo-2018-62-millionen-gering-literalisierte-erwachsene/